Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Als DB Fernverkehr AG übernehmen wir Verantwortung für unsere Arbeit in Deutschland – aber auch in allen anderen Ländern, in denen wir tätig sind. Daher erwarten wir von unseren Lieferant:innen ebenfalls einen respektvollen Umgang mit Mensch und Umwelt als Grundlage für eine zuverlässige Partnerschaft.

Wir nehmen eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung ernst

Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung entlang der gesamten Lieferkette geschaffen. Den Anforderungen des LkSG kommen wir als DB Fernverkehr AG nach.

Um sicherzustellen, dass das LkSG in unserem eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette eingehalten wird, haben wir ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dort können Beschwerden und Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten gemeldet werden.

Das Beschwerdeverfahren ist über deutschebahn.com/lksg erreichbar. Auf dieser Seite finden Sie auch weitere Informationen in unserer Verfahrensordnung.